Loretta von Salm von Gabriele Klostermann
Loretta von Salm, Gräfin von Sponheim ist eine historische Persönlichkeit, d.h. sie hat wirklich gelebt. Ihr Leben ist der Nachwelt in verschiedenen Dokumenten überliefert worden und damit teilweise rekonstruierbar.
Der Stoff ist durch die Jahrhunderte immer wieder "romantisch überarbeitet worden" und dabei natürlich mit allerlei Spekulationen angereichert worden. Der Tatsache, dass diese "Geschichte" immer wieder die Phantasie der Menschen anregte, ist es zu verdanken, dass Loretta von Salm nicht im Dunkel der Geschichte verschwand.
Die Geschehnisse rund um diese streitbare Witwe sind sicherlich eine Ausnahmeerscheinung im Mittelalter, sie zeigen jedoch auch, was möglich war - vor allem aber zeigen sie, dass die Kirche zu dieser Zeit sehr wohl unterscheiden konnte zwischen Relegion und Poltik.
Neuere Veröffentlichnugen zum Thema:
- "Die Safranhändlerin": Ein Roman, in dem die Loretta-Story als Rahmenhandlung wieder aufgetaucht.
- "Gräfin Loretta von Sponheim-Starkenburg, eine außergewöhnliche Frau des 14. Jahrhunderts": Wer sich für sich für mehr Details interessiert, sei an die Homepage von Franz-Peter Kropp verwiesen, der dort einen recht umfangreichen Artikel von Günther Böse aus dem Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Kues 1985 veröffentlicht hat
- Die Ballade "Starkenburg" von Fritz Hans Rückel, erschienen im Buch "Ritterschlag und Minnelied" (ISBN 3-00-00597804).
Links zu einigen Schauplätzen der Loretta-Geschichte:
Hier die "Geschichte" der Sponheimer Gräfin in Kurzfassung:
Loretta von Salm wurde um 1300 geboren. Mit 16 oder 18 Jahren heiratete sie Heinrich von Sponheim. Als dieser ca 1323 verstarb, wurde Loretta vom sponheimer Familienrat die "Mumparse" (d.h. die Regentschaft im Namen ihrer noch unmündigen Söhne, bis zu deren Regierungsfähigkeit) übertragen. In ihren ersten Regierungsjahren hatte sie vor allem Probleme mit der Abwanderungen ihrer Bauern in die Stadt (hauptsächlich Trier) und mit ihrem Nachbarn, dem Wildgrafen Friedrich von Kirburg, der immer wieder ihre Ländereien überfiel.
Das erste Problem löste sie, indem sie für die "Flüchtigen" Bürgen und Haftpflichtsummen verlangte, was die Stadtflucht etwas eindämmte. Den Wildgrafen von Kirburg ließ sie durch ein paar ihrer Männer entführen und hielt ihn so lange in strenger Haft, bis er und sein Sohn Lorettas ältestem Sohn Johann die Treue schworen.
Ein weitaus größeres Problem trat jedoch in der Person des Erzbischofs von Trier, Balduin von Luxemburg, auf. Dieser betrieb eine aggressive Expansionspolitik, der schon mehrere seiner Gegner zum Opfer gefallen waren. So errichtete er im Bereich Birkenfeld eine neue Trutzburg. Birkenfeld war zwar Trierer Lehen, aber die Sponheimer besaßen dort die Vogteirechte. Jedenfalls war die Rechtslage nicht eindeutig und die Errichtung der Trutzburg im sponheimer Einflußgebiet stellte eine unmittelbare Bedrohung für Sponheim dar.
Nach Verhandlungen einigte man sich zunächst auf einen Waffenstillstand. Jedoch war Loretta durch diese Waffenruhe nicht beruhigt. Balduin würde auf jeden Fall den längeren Atem haben. Also entschloß sie sich zu einer Verzweiflungstat: Was beim Wildgrafen von Kirburg funktioniert hatte, sollte nun auch an Balduin ausprobiert werden. Auf einer Fahrt die Mosel herab mußte Balduin durch sponheimer Gebiet. Dort wurde das Boot von sponheimer Männern aufgebracht und Balduin wurde in die Feste Starkenburg gebracht, die als uneinnehmbar galt.
Für diese Ungeheuerlichkeit landeten Loretta und alle Beteiligten sofort im Kirchenbann.
Die Verhandlungen mit Balduin und der Stadt Trier dauerten 6 - 14 Wochen. Letztendlich wurde ein umfangreicher Sühnevertrag geschlossen und Balduin gegen ein angemessenes Lösegeld wieder auf freien Fuß gesetzt.
In dem Sühnevertrag hatte sich Balduin verpflichtet, seine Burg entweder zu schleifen oder Loretta zu übergeben und forthin keinerlei Expansionsversuche mehr Richtung Sponheim zu unternehmen. Von diesen Verpflichtungen sollten ihn laut Vertag weder Kaiser noch Papst entbinden können. Für die Einhaltung des Vertrags siegelten 20 hochrangige Zeugen. Balduin gab die Burgen Cochem, Bernkastel und Manderscheid als Pfand in Treuhandverwaltung. Darüberhinaus versprach er Loretta, sich beim Papst für die Lösung des Kirchenbanns einzusetzen. Beide Parteien sicherten sich für die Zukunft gegenseitige Unterstützung zu.
4 Jahre später finanzierte Balduin dann tatsächlich den Bußgang Lorettas nach Avignon zu Papst Johannes XXII. Er gab ihr auch ein Fürbittschreiben mit, in welchem er die Entführung als "zufälliges Mißgeschick" hinstellte.
In Avignon erwies sich auch Dompropst Heinrich von Sponheim (Onkel ihres verstorben Gatten), der als Berater beim Papst weilte, als hilfreich.
Schließlich gelang es Loretta und den Ihrigen, vom Papst gegen Durchführung eines Bußgangs nach ihrer Rückkehr bei einem von Loretta zu benennenden Geistlichen sowie einer Ewiglicht-Spende vom Kirchenbann losgesprochen zu werden.